VERÖFFENTLICHUNGEN
Leitfaden zur Gründung eines internationalen Unternehmens in der TRNC

Anforderungen und allgemeine Informationen in Bezug auf die Registrierung einer International Business Company (IBC Company) in der TRNZ.

1. Allgemeine Informationen:

i. Die Mindestanzahl der Aktionäre beträgt zwei.

ii. Die Aktionäre müssen ausländischer Herkunft sein und dürfen ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in der TRNZ haben. TRNZ-Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der TRNZ haben, können ebenfalls Anteilseigner sein.

iii. Das Mindestaktienkapital beträgt € 20.000,00 und muss vor der Anmeldung bei einer der lokalen Banken der TRNZ hinterlegt werden. Dieses Geld steht Ihnen zur Verfügung, sobald das Unternehmen gegründet ist.

iv. Der Antrag wird von uns in Ihrem Namen an das Wirtschaftsministerium der TRNZ gestellt, zusammen mit dem Gesellschaftsvertrag und der Satzung der zukünftigen IBC Gesellschaft und der Quittung, die bestätigt, dass das Mindestaktienkapital von € 20.000,00 eingezahlt wurde.

v. Die IBC-Gesellschaft unterliegt nur der Körperschaftssteuer in Höhe von 1 % (vorher 2,5 %) des steuerpflichtigen Gewinns, die nach dem fünften Monat nach Ende des Steuerjahres zu zahlen ist. (d.h. nicht später als am 31. Mai).

vi. Die jährliche Lizenzgebühr für International Business Companies (IBC) beträgt € 5.000,00 pro Jahr. Die jährliche Lizenzgebühr ist im Folgemonat der Gründung fällig. In der Folgezeit jeweils am Ende des Monats Januar.

vii. Im Falle der Gründung eines Büros muss mindestens einer der Angestellten ein Staatsbürger der TRNZ sein.

viii. Es gibt keine Steuer auf die Ausschüttung von Dividenden. Außerdem gibt es keine Devisenkontrollbeschränkungen für solche Ausschüttungen, vorausgesetzt, dass diese Ausschüttungen über offizielle Bankkanäle erfolgen.

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