VERÖFFENTLICHUNGEN
Hinweise zur Einholung der erforderlichen polizeilichen
Überprüfungen für Ihre Kaufgenehmigung.

Für die Beantragung einer Kaufgenehmigung für Ausländer, die nicht Staatsbürger der TRNZ sind, müssen Sie zusammen mit Ihrem Antrag ein polizeiliches Führungszeugnis aus Ihrem Heimatland einreichen (detaillierte Informationen zum Immobilienerwerb in der TRNZ finden Sie in unserem Leitfaden zum Immobilienerwerb in der TRNZ). Sie müssen Ihre örtliche Polizeistation aufsuchen, um dieses Dokument in Ihrem Herkunftsland zu erhalten. Wenn Sie es nicht bei der örtlichen Polizeistation Ihres Heimatlandes erhalten, sollten Sie sich beim Konsulat Ihres Herkunftslandes erkundigen, wie Sie es erhalten können. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem Land haben, aus dem Sie nicht stammen, müssen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes stellen.

Sobald Sie das Führungszeugnis erhalten haben, muss es innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausstellungsdatum dem Innenministerium der TRNZ vorgelegt werden, da das Innenministerium ein aktuelles Führungszeugnis benötigt. Das Innenministerium akzeptiert nur Vorstrafenbescheinigungen in Papierform mit Originalstempel der zuständigen Behörde (elektronische Dokumente werden nicht akzeptiert). Wird dieses Dokument in einer anderen Sprache als Türkisch, Englisch oder Russisch vorgelegt, muss es ins Türkische oder Englische übersetzt und von einem Notar ordnungsgemäß als ordnungsgemäße und getreue Übersetzung beglaubigt werden.

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