VERÖFFENTLICHUNGEN
Erbschaftssteuer

Um die Erbschaftssteuer zu ermitteln, muss eine komplizierte Berechnung vorgenommen werden. Jeder Fall sollte für sich betrachtet werden.

Von der Erbschaftsteuer befreite bewegliche oder unbewegliche Güter:

a) Immobilien und Einkünfte aus diesen Immobilien, die auf einen Treuhänder übertragen wurden.

b) Bankeinlagen (Spar- oder Girokonten) nur, wenn es sich um Gemeinschaftskonten handelt, über die jeder getrennt verfügen kann.

c) Löhne, Gehälter, wenn sie vererbt werden

d) Private Güter wie Schmuck

Grundstücks- und Gebäudeschätzungen werden vom Grundbuchamt eingeholt.

Bankdarlehen, Gläubiger und andere Verbindlichkeiten können vom Vermögen abgezogen werden, wenn sie durch offizielle Belege nachgewiesen werden.

Die Steuer beträgt 1 % auf das Nettovermögen (Vermögen abzüglich nachgewiesener Verbindlichkeiten)

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