VERÖFFENTLICHUNGEN
Gründung von IBC-Gesellschaften

IBC-Unternehmen

Die IBC-Gesellschaft unterliegt nur der Körperschaftssteuer in Höhe von 1 % des Nettogewinns nach Abzug von Abschreibungen und Ausgaben.

Sie ist von allen Arten direkter Steuern befreit, wie z.B. Mehrwertsteuer, Stilllegungssteuer, Grundsteuer.

Keine Erbschafts- oder Einkommenssteuer, die sich aus der Übertragung von Anteilen an der IBC ergeben kann.

Es gibt keine Steuer auf die Ausschüttung von Dividenden. Außerdem gibt es keine Devisenkontrollbeschränkungen für solche Ausschüttungen, vorausgesetzt, dass diese Ausschüttungen über offizielle Bankkanäle erfolgen.

Die Gesellschaften in der Freihandelszone

Alle Einkünfte, die aus Aktivitäten und Operationen von Produzenten im Freihafen und in der Freizone stammen, sind von der Körperschafts- und Einkommenssteuer befreit (einschließlich aller Arten von Handel, Produktion und Dienstleistungen).

Alle Arten von Geschäften, einschließlich des Verkaufs von Waren ins Ausland und in den Freihafen und die Freizone in Nordzypern, sowie der Kauf von Waren sind von Zollgebühren, Mehrwertsteuer und indirekten Steuern befreit. Alle Einkünfte aus Aktivitäten und Geschäften, die von anderen Investoren als Produzenten durchgeführt werden, sind von der Körperschafts- und Einkommenssteuer befreit, wenn die Waren und Dienstleistungen nicht für die Türkische Republik Nordzypern bestimmt sind.

Die Unternehmen der Freihandelszone Nordzypern unterliegen keiner Mehrwertsteuer,

0% Steuer auf Unternehmensgewinne,

Keine Quellensteuer auf Dividenden, die von der Gesellschaft ausgeschüttet werden,

Keine Einkommenssteuer für nicht ansässige Aktionäre (die sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in der TRNZ aufhalten).

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