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ERWERB VON IMMOBILIEN IN DER
TÜRKISCHEN REPUBLIK NORDZYPERN
bei der Übertragung von Eigentumsurkunden anfallen
Beim Verkauf von Immobilien fallen im Wesentlichen 3 Steuern an (für Schenkungen von Immobilien gelten andere Steuern). Diese Steuern sind:
- die Übertragungsgebühr, die an das Grundbuchamt zu zahlen ist
- Die Kapitalertragssteuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist
- Die Mehrwertsteuer, die an den Verkäufer zu zahlen ist
Die Kapitalertragssteuer ist in der Regel vom Verkäufer und die Übertragungsgebühr vom Käufer zu entrichten (dies kann jedoch von den Parteien im Kaufvertrag geändert werden). Die Mehrwertsteuer unterliegt jedoch den Bedingungen des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufvertrags (d.h. ob der Verkaufspreis die Mehrwertsteuer enthält oder nicht).
Die Höhe der erhobenen Steuer hängt davon ab, ob der Verkäufer ein "professioneller Verkäufer" ist oder nicht (d. h. ob das Geschäft kommerzieller Natur ist oder auf Gewinn ausgerichtet ist). In der nachstehenden Tabelle sind die entsprechenden Prozentsätze angegeben. Die Prozentsätze für alle drei Steuerarten sind Prozentsätze des geschätzten Werts der Immobilie, der unmittelbar vor der Eigentumsübertragung ermittelt wird. Bei der Schätzung wird die Immobilie in dem Zustand bewertet, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Bewertung befindet, d. h., wenn ein neues Gebäude an der Immobilie errichtet wurde, wird dies bei der Bewertung des Immobilienwerts berücksichtigt.
Ablösesumme
Die zu zahlende Übertragungsgebühr beträgt 6 % nach der Bewertung der erworbenen Immobilie durch das Grundbuchamt.