and Construction
VERÖFFENTLICHUNGEN
ERWERB VON IMMOBILIEN IN DER
TÜRKISCHEN REPUBLIK NORDZYPERN
Unternehmen in der Freizone
Der Freihafen und die Freihandelszone in Famagusta gelten als idealer Ort für alle Arten von Unternehmen und Investitionen. Der Freihafen und die Freihandelszone von Famagusta mit einer Fläche von 103.000 m² bieten ausländischen Investoren hervorragende Möglichkeiten für den Transithandel sowie für die Produktion in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens.
Anreize:
Alle Einkünfte aus Aktivitäten und Tätigkeiten, die von Produzenten im Freihafen und in der Zone durchgeführt werden, sind von der Körperschafts- und Einkommenssteuer befreit (einschließlich aller Arten von Handel, Produktion und Dienstleistungen).
Alle Einkünfte und das Kapital aus der Geschäftstätigkeit unterliegen dem freien Gewinntransfer ohne Begrenzung des Transfervolumens.
Alle Arten von Geschäften, einschließlich des Verkaufs von Waren ins Ausland und in den Freihafen und die Freihandelszone in Nordzypern, sowie der Kauf von Waren sind von Zöllen, Mehrwertsteuer und indirekten Steuern befreit. - Alle Einkünfte aus Tätigkeiten und Geschäften, die von anderen Investoren als Produzenten durchgeführt werden, sind von der Körperschafts- und Einkommenssteuer befreit, wenn die Waren und Dienstleistungen nicht für die Türkische Republik Nordzypern bestimmt sind.
Erlaubnis zur Beschäftigung ausländischer Experten, Ingenieure und technischen Personals.
Alle Arten von handwerklichen Wartungs- und Reparaturarbeiten, die Herstellung von Waren, Bank- und Versicherungsdienstleistungen, Lagerhaltung, der Export von Fertigwaren sowie von hergestellten Waren sind akzeptierte Einrichtungen und Tätigkeiten. (Für Transithandelsaktivitäten stehen Lagerhäuser zur Verfügung).