VERÖFFENTLICHUNGEN
Anleitung zur Unternehmensgründung.

1) Anleitung zur Unternehmensgründung.

Bedingungen und Dokumente, die ein ausländischer Aktionär für die Gründung eines Unternehmens benötigt:

Mindestanzahl der Aktionäre - zwei.

Das Mindestaktienkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 25.000 -EURO. Die Beteiligung ausländischer Aktionäre muss bei einer Bank in der TRNZ hinterlegt werden (während des Gründungsprozesses, der schätzungsweise eine Woche bis zehn Tage dauert) und den Behörden durch ein Schreiben der Bank bestätigt werden, das dies bestätigt. Nach Abschluss des Gründungsverfahrens können diese Mittel nach dem Ermessen der Aktionäre verwendet werden.

Bitte beachten Sie, dass es für Unternehmen, die sich zu 100 % in ausländischem Besitz befinden oder von Ausländern kontrolliert werden, bestimmte Beschränkungen beim Erwerb von Immobilien und Grundstücken gibt. Sie benötigen eine Genehmigung des Ministerrats für den Erwerb von Immobilien und Grundstücken, selbst für 1 Hektar. Nach den neuen Gesetzen der TRNZ sind Ausländer berechtigt, das Eigentum an einer Immobilie für maximal 5 Hektar pro Haus zu erwerben, vorausgesetzt, die Immobilie besteht nur aus einer Wohneinheit.

Auswärtige Staatsangehörige und/oder Investoren, die diesen Prozess beschleunigen oder alternativ mehr als einen Hektar kaufen und/oder diese Anforderung umgehen wollen, müssen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, bei der 51 % der Anteile TRNZ-Bürgern zustehen müssen. Außerdem müssen Staatsangehörige der TRNZ die Mehrheit im Vorstand des Unternehmens stellen (1 TRNZ oder 2 TRNZ + 1 Ausländer). Dieser Punkt ist besonders wichtig zum Zeitpunkt des Landerwerbs (es ist ratsam, dass der Verwaltungsrat mehrheitlich mit Staatsangehörigen der TRNZ besetzt wird).

Um den ausländischen Investor zu schützen und seine Bedenken zu zerstreuen, wird dem ausländischen Investor ein Treuhandvertrag ausgestellt, in dem bestätigt wird, dass die Aktien von einer TRNZ-Person im Namen des ausländischen Investors treuhänderisch gehalten werden, sowie ein unterschriebenes Blanko-Aktienübertragungszertifikat, in dem bestätigt wird, dass er sich verpflichtet, die Aktien an eine anonyme Person oder an den ausländischen Investor selbst zu verkaufen. Der ausländische Investor kann diese Übertragung jedoch nicht durchführen und/oder im Unternehmensregister eintragen lassen, da er dann mehr als 49 % der Aktien halten würde, er kann sie jedoch auf eine andere Person in der TRNZ übertragen.

Sobald ein Kunde alle erforderlichen Informationen liefert, kann ein Unternehmen innerhalb von einer Woche bis zu zehn Tagen eingetragen werden. Um diesen Prozess zu beschleunigen, empfehlen wir, uns im Voraus eine Liste der gewünschten Firmennamen mit 5-6 alternativen Optionen in der Reihenfolge ihrer Präferenz zu schicken, damit wir die Verfügbarkeit der eingereichten Namen prüfen können.

2) Steuerliche Anwendung von Immobiliengesellschaften

Immobiliengesellschaften werden völlig anders besteuert als Handelsgesellschaften. Diese Gesellschaften sind nur dann steuerpflichtig, wenn sie einen Teil ihres unbeweglichen Vermögens veräußern/verkaufen.

Im Gegensatz zu Handelsgesellschaften sind Immobiliengesellschaften auch dann steuerpflichtig, wenn sie bei der Veräußerung einen Verlust machen und/oder wenn die Gesellschaft einen Handelsverlust hat. Die Steuer auf Mieteinnahmen beträgt 10 % der Bruttomieteinnahmen, die am 15. des Folgemonats zu zahlen sind. Dies bildet die endgültige Steuerschuld. Die Ausschüttung von Dividenden nach dieser Steuer von 10 % unterliegt keiner weiteren Besteuerung. Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben. Die Höhe der Steuer ist im Allgemeinen unerheblich (1 TL pro Quadratmeter + 25 % (1,25 TL), wenn es sich um einen Pool handelt.

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