and Construction
VERÖFFENTLICHUNGEN
ERWERB VON IMMOBILIEN IN DER
TÜRKISCHEN REPUBLIK NORDZYPERN
1. Die wichtigsten Steuern für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer in der TRNZ:
Stempelsteuer - die Steuer, die bei der Registrierung des Kaufvertrags an das Finanzamt zu entrichten ist. Die Steuer muss innerhalb von 21 Tagen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags entrichtet und der Vertrag registriert werden. Die Gebühr beträgt 0,5 % des im Kaufvertrag angegebenen Verkaufspreises.
Mehrwertsteuer- Der an den Verkäufer zu zahlende Betrag beträgt 5 % des im Kaufvertrag angegebenen Wertes der gekauften Immobilie.
Transformatorengebühr- Der Betrag hängt vom Kaufobjekt ab. Sie umfasst die Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen.
Jährliche Grundsteuer - Sie wird auf der Grundlage eines Satzes von 1,25 Türkischen Lira pro 1 m² der überdachten Fläche der Immobilie berechnet. Sie ist an die Gemeinde zu zahlen.
Kosten und Steuern, die bei der Übertragung der Eigentumsurkunde anfallen
Beim Verkauf einer Immobilie fallen 3 Hauptsteuern an (für Schenkungen von Immobilien gelten andere Steuern). Diese Steuern sind: - die Übertragungsgebühr, die an das Grundbuchamt zu zahlen ist - Die Kapitalertragssteuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist - Die Mehrwertsteuer, die an den Verkäufer zu zahlen ist
Die Kapitalertragssteuer ist in der Regel vom Verkäufer und die Übertragungsgebühr vom Käufer zu entrichten (dies kann jedoch von den Parteien im Kaufvertrag geändert werden). Die Mehrwertsteuer unterliegt jedoch den Bedingungen des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufvertrags (d.h. ob der Verkaufspreis die Mehrwertsteuer enthält oder nicht).
Die Höhe der erhobenen Steuer hängt davon ab, ob der Verkäufer ein "professioneller Verkäufer" ist oder nicht (d.h. ob das Geschäft kommerzieller Natur ist oder auf Gewinn ausgerichtet ist). In der nachstehenden Tabelle sind die entsprechenden Prozentsätze angegeben. Die Prozentsätze für alle drei Steuerarten sind Prozentsätze des geschätzten Werts der Immobilie, der unmittelbar vor der Eigentumsübertragung ermittelt wird. Bei der Schätzung wird die Immobilie in dem Zustand bewertet, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Schätzung befindet, d. h. wenn ein neues Gebäude an der Immobilie errichtet wird, wird dies bei der Schätzung des Immobilienwerts berücksichtigt.
Übertragungsgebühr
Die Gesamtübertragungsgebühr beträgt 12 % nach der Bewertung der gekauften Immobilie durch das Grundbuchamt, wobei 6 % bei der Vertragseintragung und 6 % bei der Übertragung der Eigentumsurkunde zu zahlen sind. Der zu zahlende Betrag für türkische und TRNZ-Bürger ist jedoch unterschiedlich, wobei der Käufer 6 % der Übertragungsgebühr zahlen muss, mit der Möglichkeit einer Befreiung von 3 %.